Durchführung der Nachprüfung

    In einem großen, hellen Raum wird der Hängegleiter auf den Boden gelegt, der Packsack geöffnet und die Segellatten und Speedbar entnommen. Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen. Die Daten wie Modell, Typ, Werk-Nr. und Baujahr werden im Überprüfungsprotokoll aufgenommen.

    Nun wird das Trapez sowie die Verspannungen abgeschraubt, die Mittellatte aus dem Segel gezogen und die Befestigung des Segels vorne vom Flügelrohr gelöst. Anschließend kann das komplette Segel vorsichtig abgezogen werden.

    Segelüberprüfung

    Die Sichtprüfung vom Segel wird in folgender Arbeitsreihenfolge abgewickelt:

    Das Segel wird in einem großen Raum ausgebreitet und auf beiden Seiten (Ober- und Untersegel) kontrolliert. Es wird auf Verschleißerscheinungen und Risse an Nähten, Segelbefestigungsbänder außen, Lattentaschen, Ösen, Reißverschlüsse und Mylareinschübe exakt überprüft. Die Eintrittskante wird ebenso einer genauen Überprüfung unterzogen. Die Nasenverkleidung wird auf Abnutzungserscheinungen an Nähten und die Klettbänder auf Verschleiß geprüft.

    Alugestänge

    Alle Verbindungsschrauben werden gelöst und die einzelnen Alurohre entnommen. An den Alurohren müssen alle Bohrungen und Büchsen auf Verschleiß gründlich kontrolliert werden.

    Danach werden sämtliche Schrauben auf Verbiegung oder Stauchung ,

    • Alurohre auf Verbiegung, Dellen, Risse, Scheuerstellen, Korrosion, Durchmesser, Länge,
    • Trapezrohre, Trapezbasis/Speedbar, Verbindungsteile, Nasenplatten, Tragholmplatten, Tragholmbleche, Haltewinkel, VG-Rollen etc. auf Verbiegung oder Stauchung
    • Zentralgelenk auf Verbiegung, Stauchung und Risse

    genauestens untersucht und wenn notwendig gegen Originalteile ersetzt.

    Bolzen/Pins

    Der Zentralbolzen, sonstige Bolzen und Quick-Pins werden auf Schwachstellen, Abnutzungserscheinungen, Korrosion und Gewindebeschädigung geprüft. Beschädigte Teile werden gegen neue Originalteile ersetzt.

    Verspannungen

    Nun wird das seitliche Unterrigg, das Unterrigg vorne/hinten und das Oberrigg auf Beschädigungen der Stahlseile und der Plastifizierung, auf Knickstellen und die Kauschen an den Presshülsen überprüft.

    Anschließend werden an einer Messvorrichtung die Längen nach dem Typenkennblatt verglichen und evtl. ersetzt.

    (Hinweis: Nur ein autorisierter Fachbetrieb mit einer hochwertigen Presszange kann die Herstellung einer perfekten Verspannung gewährleisten).

    Spannseil/Aufhängung/Sicherungsseil

    Der Prüfer muss mit einer Sichtkontrolle das Spannseil auf eventuelle Schäden exakt prüfen sowie die Länge vermessen und die Aufhängung auf eventuelle Scheuerstellen am Einhängepunkt sowie die Nähte gründlich auf technischen Zustand besichtigen.

    Bei Beschädigung wird eine neue Aufhängung in der geforderten Länge sowie ein neues Spannseil mit Sicherung eingebaut.

    Segel/Montage

    Soweit alle eventuell notwendigen Näharbeiten am Segel erledigt sind und die Alurohre, Zentralgelenk und Verspannungen wieder ordnungsgemäß mit neuen Stopmuttern befestigt sind, wird das Segel auf das Gestell aufgezogen. Dabei ist genau darauf zu achten, dass die Flügelrohre zwischen Eintrittskante und Doppelsegel sowie das Kielrohr in die vorgesehene Kieltasche durchgeführt werden. Die Segelbänder werden an den Flügelrohren außen in die Endstücke eingehängt und mit einem Klettband gesichert.

    Die seitlichen. Unterriggs werden durch die vorgesehenen Öffnungen im Segel geführt. Die Trapezrohre werden mit der Zentralgelenkschraube am Gestell angeschraubt. Die Unterriggs vorne/hinten werden am Kiel hinten an den Trapezecken und vorne mit dem Triangelschäkel zusammengeschraubt.

    Segellatten

    Laut Segellattenplan werden alle Segellatten exakt auf Biegeverlauf geprüft und notfalls nachgebogen. Auch die Segelendstücke und Federn werden auf Druck getestet.

    Aufbau des Gleiters

    Jetzt muss der Hängegleiter auf das Trapez gestellt und die Flügel auseinander gebreitet werden.

    Die Mittellatte wird von vorne nach hinten in die Segellattentaschen eingeschoben und mit dem Gummi am Kielrohr gesichert. Anschließend wird nach Bedienungsanleitung der Gleiter komplett aufgebaut.

    Vermessung

    Nun wird der Gleiter auf eine Vermessungseinrichtung gestellt, so dass die Speedbar keinen Bodenkontakt hat.

    Alle Vermessungen der einzelnen Segellatten werden mit einer Schnur gemessen und sofort protokolliert und anschließend wird die nächste Segellatte vermessen. Wenn alle einzelnen Messergebnisse der Segellatten mit dem Typenkennblatt verglichen und im Nachprüfprotokoll eingetragen sind (zulässiger Toleranzwert +/- 5 mm),ist die Vermessung der Lattenabspannhöhen/ Swivels) beendet.

    Sollten die Werte nicht übereinstimmen, muss eine Korrekturmaßnahme durchgeführt werden (Rücksprache).

    Die Kieltasche wird am Schluss am flugfertigen Gerät und gespannter VG nach hinten gezogen, das Ende der Kieltasche wird auf dem Kielrohr markiert und die Kieltasche etwas weiter vorne (je nach Geräte unterschiedlich) mit einer Blechschraube am Kielrohr festgeschraubt.

    Bewertungshinweis

    Im Nachprüfprotokoll müssen die Kontrollarbeiten und evtl. Korrekturen eingetragen werden.

    Eine Kopie des Nachprüfprotokolls ist an bautek zu übersenden.

    Sollte der Hängegleiter in einem schlechten Zustand sein, so kann der Prüfer nur noch für 12 Monate statt für 24 Monate die Zulassung erteilen.

    Kennzeichnung der Nachprüfung

    Die Bestätigung der Nachprüfung am Hängegleiter erfolgt mittels angenähter Plakette am Segel und kann nur von einer autorisierten Prüfperson mit ausführlicher Einweisung durch bautek erfolgen. Hierfür wird die Prüfung durch Unterschrift auf der Plakette am Fluggerät und im Nachprüfprotokoll bestätigt.

    Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung

    Eine ausreichende typenbezogene 2-wöchige Einschulung und spezielle Ausbildung im Betrieb bei bautek sowie eine anerkannte, gültige Fluglizenz ist die Grundvoraussetzung für die Erlaubnis zur Durchführung der Nachprüfung eines Hängegleiters. Ein selbst geprüftes Gerät darf aus Haftungsgründen nur vom Prüfer selbst geflogen werden, keinesfalls jedoch von anderen Piloten.

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