Nachprüfungsanweisung

    Nachprüfungsanweisung für bautek-Hängegleiter

     (gültig für Ein- und Doppelsitzer-Drachen / Stand 01/2011)

    Gesetzliche Regelung der Nachprüfung

    Alle Hängegleiter werden als Neugeräte stückgeprüft und in einem lufttüchtigen Zustand ausgeliefert. Im Alltagsgebrauch kann sich die Lufttüchtigkeit des Hängegleiters aufgrund von Segelschrumpfung, Verschleiß, UV-Belastung, Crash usw. bis zur Luftuntüchtigkeit verschlechtern.

    Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber dem Halter die Kontrolle auf Lufttüchtigkeit in regelmäßigen Zeitabständen vor (LuftGerPV § 14 Nachprüfungen).

    Ob und wann das beim Hersteller, durch den Piloten selbst, oder in dessen Auftrag zu erfolgen hat, bestimmt der Hersteller/Inhaber der Musterprüfung in einer Nachprüfungsanweisung, die der Betriebsanleitung beiliegt.

    Der Halter/Pilot ist für die Sicherheit und Lufttüchtigkeit seines Fluggerätes selbst verantwortlich!

    bautek-Nachprüfungsintervalle

    Neue bautek-Hängegleiter müssen nach 60 Monaten (5 Jahre) und danach alle 24 Monate (2 Jahre) nachgeprüft werden.

    Die DHV-Muster-Nachprüfungsanweisung

    Der DHV (Deutscher Hängegleiter Verband) hat vor vielen Jahren aufgrund von langjährigen Erfahrungen und in Absprache mit den Herstellern eine sog. "DHV-Muster-Nachprüfungsanweisung" erarbeitet. Diese Anweisung ist die Grundlage der nachfolgenden "bautek-Nachprüfungsanweisung" und garantiert die größtmögliche Prüfungsqualität.

    Doppelsitzer-Drachen sollten aus haftungstechnischen Gründen nur im Herstellerwerk nachgeprüft werden. Einsitzige bautek-Drachen dürfen auch vom Halter selbst nachgeprüft werden, wenn er vorher im Herstellerwerk in die Prüfungsarbeiten eingewiesen wurde. Es ist ein Nachprüfungsprotokoll anzufertigen. Der Selbstprüfer schickt eine Kopie an bautek.

    Folgende Unterlagen und Arbeitsgeräte und -einrichtungen sind für die Nachprüfung erforderlich:

    • Nachprüfungsprotokoll
    • DHV-Typenkennblatt des zu prüfenden Hängegleiter-Musters
    • Vermessungseinrichtung
    • Spezielles Werkzeug je nach Gerätemuster
    • evtl. Nähmaschine.

    bautek-Nachprüfungsanweisung

    Wie wird nachgeprüft?

    1. Vorbereitung

    Der Hängegleiter wird ausgepackt und gesichtet. Das Typenschild und die Prüfplakette werden auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit überprüft. Die Daten wie Modell, Typ, Baujahr etc. werden im Nachprüfungsprotokoll eingetragen.

    2. Austuchen

    Das Trapez und die Verspannung wird abgeschraubt, die Mittellatte aus dem Segel gezogen und die Befestigung des Segels vorne an den Flügelrohren gelöst. Anschließend kann das komplette Segel vorsichtig abgezogen werden.

    3. Segelüberprüfung

    Das Segel wird ausgebreitet und Ober- und Untersegel einer Sichtprüfung auf Risse und Beschädigungen unterzogen. Dabei ist auf Verschleißerscheinungen an Nähten, Segelbefestigungsbändern, Lattentaschen, Ösen, Reißverschlüssen, Sicherungsgummis, Profilrippen und Mylareinschüben zu achten. Das Garn sollte noch eine Mindest-Zugfestigkeit von 2 kg haben!

    Die Eintrittskante wird ebenso einer genauen Überprüfung unterzogen.

    Die Nasenplattenverkleidung wird auf Abnutzungserscheinungen an Nähten, die Klettverschlüsse auf Verschleiß und Hafteigenschaften geprüft und anschließend wieder eingesetzt.

    4. Alurohrgestell

    Durch Lösen der Verbindungsschrauben werden die Alurohre entnommen. Folgendes wird auf Beschädigung (Verbiegung, Stauchung, Dellen, Risse, Scheuerstellen, Korrosion, Durchmesser, Länge) untersucht und wenn nötig gegen Originalteile ersetzt:

    • Alurohre (Flügelrohre/Kielrohr/Querrohre/Turm/Trapezrohre, Speedbar, Swiveltip-Rohre)
    • Trapezecken
    • Nasenplatten
    • Verbindungsteile
    • Zentralgelenk
    • Sonstige Zubehörteile
    • Swiveltips.

    5. Schrauben und Bolzen / Quick-Pins

    Alle Schrauben, sonstige Bolzen und Quick-Pins werden auf Verbiegung, Abnutzung, Korrosion und Gewindebeschädigung untersucht und gegebenenfalls gegen Originalteile ausgetauscht.

    6. Verspannungen

    Jetzt werden die seitlichen, hinteren und vorderen Unter- und Oberriggs auf Beschädigungen der Seillitzen, Ummantelung, Knickstellen, Kauschen und Presshülsen überprüft. Anschließend werden die Längen an einer Messvorrichtung mit den Längen im Typenkennblatt verglichen und ggfs. erneuert.

    Beschädigte Stahlseile sind durch Original-Ersatzteile zu ersetzen.

    7. Segellatten

    Mit Hilfe des Segellattenplans werden alle Segellatten exakt auf den Profilverlauf geprüft und notfalls nachgebogen. Auch die Segellattenendstücke und Federn werden auf Funktion überprüft.

    8. Querrohr-Spannseil und Sicherungsseil

    Das Querrohr-Spannseil wird auf Schäden untersucht und die Länge vermessen. Die Kauschen und Nicopresshülsen, das VG-Seil und die VG-Büchse dürfen nicht beschädigt sein. Gegebenenfalls muss das defekte Teil erneuert werden.

    9. Piloten-Aufhängung

    Die Aufhängung wird auf Abnutzung untersucht, die Nähte kontrolliert und auf korrekte Montage geachtet. Die Sicherungsschlaufe darf dabei die Bewegungsfreiheit der Aufhängung nicht beeinträchtigen.

    10. Eintuchen

    Nach eventuellen Instandsetzungsarbeiten am Segel und Gestell wird das Segel wieder aufgezogen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Flügelrohre zwischen Eintrittskante und Profilrippen und das Kielrohr in die vorgesehenen Kieltaschen durchgeführt werden. Der Turm wird auf dem Kielrohr montiert.

    Die Segelbefestigungsbänder werden an den äußeren Flügelrohren in die Kunststoffendkappen eingehängt und mit Klettbändern gesichert.

    Die seitlichen Unterriggs werden durch die vorgesehenen Öffnungen im Segel geführt und evtl. mit dem seitlichen Oberrig zusammen am Flügelrohr oder Querrohr festgeschraubt.

    Trapez und Speedbar werden mit den Verbindungsteilen am Gestell angeschraubt, die hintere Unterverspannung am Kiel hinten sowie alle restlichen Unterriggs an der Trapezecke links bzw. rechts in die Schäkel oder Eckelemente geführt und befestigt. Außer den Stoppmuttern sind alle Muttern mit Kleber (Loctite) zu sichern.

    11. Aufbau

    Jetzt wird der Hängegleiter auf das Trapez gestellt und die Flügel auseinander gebreitet.

    Die Mittellatte wird eingeschoben und die Kieltasche mittels Befestigungsband am Kiel im markierten Loch, und das Segel rechts und links neben den Nasenplatten am Flügelrohr angeschraubt.

    Anschließend wird der Gleiter komplett wie in der Bedienungsanleitung beschrieben flugfertig aufgebaut.

    12. Vermessung

    Der Drachen wird nun auf die Speedbar und das Kielrohr hinten auf eine Leiter gestellt. Die VG ist zu spannen, da die Abspannhöhen nur im gespannten Zustand geprüft werden. Alle durch Pitchleinen hoch gezogenen Segellatten werden Schritt für Schritt mit einer Leine (Angelschnur) von links nach rechts verbunden (z. B. Latte Nr. 5 links mit Latte Nr. 5 rechts usw.). Dann wird der Abstand der Schnur zur Kielrohr-Oberkante gemessen und protokolliert. Danach werden die Segellatten außen, die durch die Swiveltips hochgehalten werden, ebenso vermessen. Die einzelnen Messergebnisse werden in das Prüfprotokoll eingetragen und mit dem Typenkennblatt verglichen und - wenn notwendig - angepasst (Toleranz +/- 1 cm).

    Bei swiveltipgestützten Segellatten (turmlose Drachen oder Turm-Hochleister) werden die entsprechenden Swiveltips mit einer digitalen Wasserwaage oder die abgestützen Segellatten wie beschrieben mit einer Schnur vermessen. Die Länge der Swiveltips ist mit Gewinde einstellbar und erlaubt die Anpassung an die vorgeschriebenen Einstellhöhen (mehr Länge = höher).

    Alle Reparaturen und Korrekturarbeiten müssen in einem Protokoll eingetragen werden. Eine Kopie des Nachprüfungsprotokolls ist an den Hersteller bautek zu übersenden. Der Halter ist verpflichtet, außergewöhnliche Mängel dem Hersteller zu melden.

    Die Nachprüfung wird am Hängegleiter durch eine Plakette von der autorisierten Prüfperson mit Unterschrift und Datum bestätigt. Es ist einzutragen, wann die nächste Nachprüfung zu erfolgen hat. Die Kopie des Nachprüfprotokolls wird im Betriebshandbuch abgelegt.

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